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Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.11.08 – Az. VI ZB 22/08 (130% Grenze, sofortige Fälligkeit der Reparaturkosten)
Der BGH hat Stellung zu dem Problem der Fälligkeit der Reparaturkostenforderung bei Reparatur im Bereich der 130% genommen. Viele Kfz-Unfallgeschädigte erhielten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schreiben, in denen es hieß, der Schadensersatzanspruch werde erst nach Ablauf und Nachweis einer 6-monatigen Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeuges fällig und man reguliere deshalb nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Genau damit hat der BGH jetzt Schluss gemacht.
Im Leitsatz lautet es:
Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130%-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst 6 Monate nach dem Unfall fällig.
Mit seiner überzeugenden Begründung folgt der BGH der Instanzrechtsprechung insbesondere des OLG Frankfurt.
Im Leitsatz lautet es:
Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130%-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst 6 Monate nach dem Unfall fällig.
Mit seiner überzeugenden Begründung folgt der BGH der Instanzrechtsprechung insbesondere des OLG Frankfurt.
Änderung des Bußgeldkataloges
Ab 01.02.2009 wurden die Bußgelder für Drängler, Raser sowie Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen zum Teil drastisch erhöht. Meist zahlen die Täter nahezu doppelt so viel Bußgeld.
Auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße wurden 2009 angehoben. Wer in der Stadt 26 km/h zu schnell fährt zahlt statt 60 Euro jetzt 100 Euro. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss ein Bußgeld von 330 Euro statt 240 Euro zahlen.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird ebenfalls teurer. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt ein Bußgeld von 500 Euro – beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1500 Euro bezahlen. Auch Autofahrer, die behindernd parken, zahlen jetzt höhere Bußgelder.
Auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße wurden 2009 angehoben. Wer in der Stadt 26 km/h zu schnell fährt zahlt statt 60 Euro jetzt 100 Euro. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss ein Bußgeld von 330 Euro statt 240 Euro zahlen.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird ebenfalls teurer. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt ein Bußgeld von 500 Euro – beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1500 Euro bezahlen. Auch Autofahrer, die behindernd parken, zahlen jetzt höhere Bußgelder.