Erstbeauftragung

Wenn Sie einen Erstberatungstermin vereinbart haben, bringen sie sämtliche Unterlagen mit, die für den Fall relevant sein können. Dies können in etwa sein:
Fotos, Schriftverkehr, ausgedruckte Emails, Unfallberichte, Verträge, Kündigungsschreiben, Versicherungsunterlagen, Heiratsurkunde, Urteile, Mahn/Vollstreckungsbescheide, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheide…
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie Ihr Versicherungskärtchen mit oder den Vertrag.
In einem ersten Termin werden Sie dem Rechtsanwalt den Fall schildern und Ihre Unterlagen vorlegen. Der Rechtsanwalt wird sie beraten und Ihnen mitteilen, ob ein Vorgehen in der Angelegenheit sinnvoll ist. Er wird eine Einschätzung abgeben, welche Kosten entstehen können und wie groß das Risiko ist.
Die maximalen Kosten für eine Erstberatung für Verbraucher hat der Gesetzgeber auf 190 € netto begrenzt. In den meisten Fällen liegen die Erstberatungsgebühren darunter.
Der Umfang des Auftrags wird detailliert abgesprochen. Für eine Tätigkeit müssen Sie den Anwalt beauftragen, was in der Regel durch eine schriftliche Vollmacht geschieht. Weitergehende Schritte werden stets im Einzelnen mit Ihnen abgesprochen.