Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) zum 01.07.2004 abgelöst hat. Die Höhe der einzelnen Gebühren wurde jedoch mit der Neuregelung nicht verändert. Im Zivilrecht werden die Gebühren im Wesentlichen nach dem Wert des Streitgegenstandes berechnet, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht werden die einzelnen Verfahrensabschnitte vergütet.
Gestärkt werden sollte mit der Neuregelung die außergerichtliche Tätigkeit, sodass die dementsprechenden Gebührenrahmen vergrößert wurden. Die Beratungsgebühren wurden liberalisiert und können nunmehr mehr oder minder frei vereinbart werden. Wir richten uns dennoch auch im Beratungsbereich im Wesentlichen nach dem RVG und sehen außer in Sonderfällen von Gebührenvereinbarungen ab.
Gerne berechnen wir, soweit überschaubar, die Kosten und insbesondere das Kostenrisiko für die Tätigkeit.
Die Notargebühren sind in einer eigenen Kostenordnung gestaffelt nach Art und Umfang der Tätigkeit und des Wertes des Gegenstands geregelt.