Andreas C. Heil

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Andreas Heil ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen im Bereich des Verkehrsrechts, des Arbeitsrechts sowie des IT-Rechts.
Andreas Heil hat in Gießen studiert und in Frankfurt am Main sein Referendariat absolviert. Im Studium setzte er seine Schwerpunkte im Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Strafprozessrecht. In diesen Bereichen fertigte er Seminararbeiten an. Neben dem Studium arbeitete er bei der Rheinischen Hypothekenbank in Frankfurt am Main. Er war über das Referendariat hinaus bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH in Eschborn in der Stabsstelle Recht und Versicherungen tätig. Das Wahlfach seines Referendariats war das Arbeitsrecht.
Seit Ende 2007 ist Andreas Heil Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist im Schwerpunkt im Verkehrsstraf- und Verkehrszivilrecht, im Arbeitsrecht sowie im IT-Recht tätig. Über die anwaltliche Tätigkeit hinaus ist er als Notarvertreter tätig. Er bereitet sich aktuell auf die notarielle Fachprüfung vor.
Andreas Heil ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie im Automobil- und Motorradclub Friedberg – Bad Nauheim e.V. im ADAC.