Der Anwalt wird sich zunächst Ihren Fall schildern lassen und die damit zusammenhängenden Unterlagen einsehen. Er wird Sie dann nach den rechtlich relevanten Punkten befragen und versuchen, eine erste rechtliche Einschätzung des Problems vorzunehmen und Sie dahingehend beraten. Gegebenenfalls muss für eine genaue rechtliche Überprüfung Literatur recherchiert werden und weitere Nachforschungen angestellt werden. Im Regelfall wird der Rechtsanwalt dann zunächst Kontakt mit dem Gegner aufnehmen, also etwa die Versicherung zur Zahlung von Schadensersatz auffordern, dem umtriebigen Nachbarn einen Brief schreiben oder den Ehemann zu Unterhaltszahlung verpflichten. Kann hierdurch der gewünschte Erfolg nicht erzielt werden, wird der Rechtsanwalt nach vorheriger Beratung und Besprechung unter Umständen den Rechtsweg beschreiten, also z. B. eine Klage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen. In anderen Fällen wird der Rechtsanwalt hingegen sofort Kontakt mit der Polizei, einer Behörde oder dem Gericht aufnehmen müssen.
Als kostenlose Serviceleistung übernehmen wir die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung für Sie.
Möglicherweise verbleibt es in Ihren Fall bei einer mündlichen Beratung. Gegebenenfalls kann Ihnen das Ergebnis der Beratung noch schriftlich zusammengefasst und übersandt werden. Manchmal kann es erforderlich sein, dass der Rechtsanwalt übergebene Unterlagen gründlich durcharbeitet, bevor ein Sachverhalt eingeschätzt werden kann. Oft ist auch eine weitergehende Recherche bei komplizierten und unüblichen Rechtsbereichen erforderlich oder etwa eine computergestützte Unterhaltsberechnung. Dann wird der Anwalt das Ergebnis seiner Tätigkeit Ihnen in einem weiteren Termin mitteilen oder in schriftlicher Form.
Häufig ist es jedoch mit der Beratung alleine nicht getan. Unter Umständen sind Sie bereits Partei eines Gerichtsverfahrens und es muss sofort ein Schriftsatz zum Gericht gefertigt werden. Meistens ist jedoch eine vorausgehende außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite gefragt, die der Anwalt dann für Sie übernimmt.
Sollte der nächste Schritt, z.B. eine Klage gegen eine Versicherung erforderlich sein, wird die vorher mit Ihnen ausführlich besprochen. Der Rechtsanwalt nimmt erforderliche Gerichtstermine mit Ihnen oder für Sie wahr und nimmt Zahlungen der Gegenseite für Sie entgegen und leitet diese weiter.
Nachdem ein Titel erwirkt wurde, übernehmen wir auch die Auftragserteilung im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie und beauftragen etwa den Gerichtsvollzieher oder beantragen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.