Kanzlei und Notariat

Die Kanzlei
Als Ihr Anwalt sind wir Ihr juristischer Beistand. Sie können sich von uns beraten oder vertreten lassen. Wir können für Sie gerichtlich oder außergerichtlich tätig werden. Wir setzen uns im Regelfall zunächst für Sie mit den anderen Parteien in Verbindung und setzen Ihre Forderungen durch oder wehren unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Wir vertreten Sie insbesondere auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Interessen, erheben für Sie Klage, legen Rechtsmittel ein, betreiben die Zwangsvollstreckung oder auch das gerichtliche Mahnverfahren.

Das Berufsrecht der Anwälte ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Die Gebühren für Anwälte richten sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung.

Das Notariat
Der Notar erstellt für Sie Vertragsentwürfe, die dann vor dem Notar beurkundet werden, oder beglaubigt Unterschriften.Auch beglaubigte Fotokopien können hier erstellt werden.

Insbesondere im Bereich des Grundstücksrechts und in erbrechtlichen Angelegenheiten und beim Abschluss von Vereinbarungen im familienrechtlichen Bereich, sei es bei Eheschließungen, sei es bei Trennung oder Ehescheidung, ist in vielen Bereichen die Beurkundung durch den Notar gesetzlich vorgeschrieben, in anderen Bereichen aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll.

 

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt, hier gilt das GNotKG.

 

 Hinweis gemäß § 2 Abs. 1, Ziff. 11 DL-InfoV
Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte und die notarielle Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin und Notarin Julia Heil ist im Rahmen von  Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs AG, Königinstr. 28, 80802 München, versichert. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Deutschland.