Wir sind auch in anderen Rechtsgebieten für Sie tätig und beraten Sie gerne. Soweit wir Ihnen nicht selbst behilflich sein können, werden wir Ihnen gerne einen auf Ihr konkretes Problem spezialisierten Anwalt empfehlen.
Verkehrsrecht
Unfallregulierung
Wenn es kracht steht man zunächst oft hilflos da. Das Auto fährt nicht mehr, der Unfallgegner will sich nicht einigen und die Polizei lässt auf sich warten oder fühlt sich nicht zuständig. Wir empfehlen, den Unfall möglichst mit Fotos zu dokumentieren und einen europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Gegner auszufüllen.
Wir übernehmen für Sie die oft aufwändige und nervenaufreibende Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen dort ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch. Falls darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Unfall ein Bußgeld- oder Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, übernehmen wir die Verteidigung. Die Haftpflichtversicherungen neigen dazu, die Ansprüche der Geschädigten unberechtigt zu kürzen, Schmerzensgelder werden in der Regel gar nicht gezahlt. Die anwaltliche Beratung und Tätigkeit verhilft zu einer sorgfältigen und vollständigen Regulierung. So finden Sie Sich im Gewirr zwischen Wiederbeschaffungsaufwand, allgemeiner Unkostenpauschale, Differenz-besteuerung, Haushaltsführungsschaden und UPE-Aufschlägen zurecht, ohne an den Fachbegriffen zu verzweifeln.
Auch bei versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen wir sie, etwa bei der Geltendmachung von Diebstahls- oder Wildschäden oder bei Vollkaskoschäden.
Ordnungswidrigkeiten/Strafsachen im Verkehrsbereich
Wir unterstützen Sie sowohl im Strafverfahren als auch im Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Auch wenn die Polizei vor der Tür steht und der Vorwurf erhoben wird, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, drohen Führerscheinverlust und Geldstrafe.
Darüber hinaus sind gegebenenfalls versicherungsrechtliche Angelegenheiten mit der Haftpflichtversicherung oder einer Vollkaskoversicherung zu klären.
Schnell erlegt einem die Bußgeldbehörde bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen ein Fahrverbot auf. Der Bußgeldkatalog hat zum 01.01.2009 wiederum eine Erhöhung der Geldbußen erfahren, so dass ein „Knöllchen“ mittlerweile auch im Geldbeutel richtig schmerzt.
Sowohl vor der Bußgeldstelle als auch in einem eventuell folgenden amtsgerichtlichen Verfahren verteidigen wir Sie in Bußgeldsachen und behalten dabei auch ihr Punktekonto in Flensburg im Auge.
Autokauf
Oder Sie haben Ihren alten PKW privat verkauft und der Käufer will das Fahrzeug zurückgeben? Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob Sie in die Pflicht genommen werden können. Die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß ist nicht einfach zu treffen und auch ein einfacher Kaufvertrag kann unverständliche und auslegungsbedürftige Klauseln haben.
Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Andreas Heil oder an Rechtsanwalt Stefan Hillmann wenden.
Familienrecht
In Deutschland wird mittlerweile im Durchschnitt jede dritte Ehe geschieden, Tendenz steigend. Die Entscheidung für das endgültige Lösen des Ehebandes ist jedoch nicht leicht zu treffen und auch das Verfahren trotz geplanter Änderungen ist nicht einfach. Weiterhin ist für den Antrag auf Scheidung einer Ehe die anwaltliche Vertretung einer Partei erforderlich und diese Regelung auch sinnvoll, da die mit der Trennung und Scheidung zusammenhängenden Folgen kaum bekannt und noch weniger überschaubar sind.
Im Jahr 2008 ist nach über dreißig Jahren das Unterhaltsrecht reformiert worden, was insbesondere Auswirkungen auf die Unterhaltsansprüche der Kinder betreuende Elternteile hat.
Für das Jahr 2009 steht eine weitreichende Reform des Familienverfahrensrechts an, auch wird das System des Vermögensausgleichs erneuert. Neben der Frage, wie Einkommen und Vermögen zu verteilen sind stehen in vielen Fällen die Kinder eines Elternpaares im Vordergrund und die hier zu treffenden Regelungen.
Neben dem Kindesunterhalt sind die wichtigsten Punkte die Regelung der elterlichen Sorge und die Vereinbarung eines vernünftigen Umgangsrechts. Bei der Trennung von Eltern minderjähriger Kinder werden die Kinder im Regelfall bei einem Elternteil ohne dass, das Sorgerecht gerichtlich übertragen wird, leben und von diesem umsorgt und betreut werden. Der andere Elternteil ist verpflichtet, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind durch Unterhaltszahlung nachzukommen. Der Kindesunterhalt wird dabei nach dem Einkommen des Unterhaltsschuldners nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach der Unterhaltsreform ist die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder nunmehr vorrangig, die Ehepartner stehen bei der Berechnung hinten an. Nichteheliche Kinder und auch deren Eltern werden zumindest in den ersten drei Lebensjahren des Kindes hinsichtlich des Betreuungsunterhalts gleichgestellt.
Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an Rechtsanwalt Stefan Hillmann wenden.
Allgemeines Zivilrecht
Unter dem Begriff “Zivilrecht“ lässt sich das Feld der Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen, Unternehmer-Verbraucher-Beziehungen, Unternehmer-Unternehmer-Beziehungen und gelegentlich auch Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und der Bürgerin/dem Bürger subsumieren.
Das bedeutet, daß eine Vielzahl äußerst verschiedenartiger Rechtfragen unter den Begriff “allgemeines Zivilrecht“ fallen, etwa Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Regeln über den Vertragsabschluß (Angebot, Angebotsannahme u.v.m.), der allgemeinen Begriffsdefinitionen (Verbraucher, Unternehmer u.v.m.), en Regeln zum sogenannten Leistungsstörungsrecht (also etwa, wenn ein Vertrag nicht ordentlich erfüllt wird bzw. werden kann) oder den verschiedenen Vertragstypen (etwa Darlehen, Bürgschaft, Reisevertrag, Werklieferungsvertrag, Leasing u.v.m.) ergeben.
Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an Rechtsanwalt Stefan Hillmann oder an Rechtsanwalt Andreas Heil wenden.
Mietrecht
Fast 2/3 der in Deutschland lebenden Personen wohnen in einer Mietwohnung oder in einem gemieteten Haus. Nicht zuletzt auch deswegen hat der Gesetzgeber in Artikel 13 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Wohnung unverletzlich ist. Nicht selten konkurriert daher dieses Rechtsgut des Mieters von Verfassungsrang mit dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Rechten des Vermieters als Wohnungseigentümer.
Immer wieder gilt es daher die unterschiedlichen Rechtspositionen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen und einer für alle Beteiligten gerechten Problemlösung zuzuführen.
So kann der Vermieter obwohl er Eigentümer der Wohnung ist, mit dieser nicht nach seinem Belieben verfahren, sondern hat grundsätzlich das Interesse des Mieters zu berücksichtigen, was sich in einer Vielzahl von Schutzvorschriften für den Mieter zu Ausdruck bringen lässt.
So muss der Vermieter beispielsweise je nach Bestandsdauer eines Mietverhältnisses unterschiedliche Kündigungsfristen beachten. Der Schutz des Mieters kann hierbei selbst soweit gehen, als dass eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses gar nicht oder nur unter ganz besonderen Umständen möglich ist. Demgegenüber sind aber die Interessen des Vermieters zu würdigen, welchem beispielsweise Eigenbedarfskündigungsgründe zukommen können.
Der Rechtsanwalt ist in der Lage bei derartigen Streitigkeiten beratend oder auch anwaltlich tätig zu werden, um die Streitigkeiten einer gerechten, gesetzeskonformen Lösung zuzuführen. Soll also auf Vermieterseite eine Kündigung erklärt werden oder ist man auf Mieterseite Empfänger einer derartigen Kündigung geworden, empfiehlt sich dringend Rechtsrat einzuholen, um sachgerecht reagieren zu können.
Arbeitsrecht
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.
Im bürgerlichen Recht ist das Arbeitsrecht kein eigenes Rechtsfach, sondern speist sich aus Einzelgesetzen und Bestimmungen des öffentlichen, des Privat- und des Strafrechts.
Arbeitsrecht wurde als Arbeitnehmerschutzrecht geschaffen, regelt aber auch gerade deswegen die für Arbeitgeber zu beachteten Fragen.
Bei Problemen und Fragen mit einem arbeitsrechtlichen Bezug (z.B. Kündigung, Vertretung, Abmahnung, Zeugnis usw.) empfiehlt sich der schnelle Gang zum Anwalt, da gerade im Arbeitsrecht kurze Fristen eingehalten werden müssen, etwa bei der Kündigungsschutzklage.
Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an Rechtsanwalt Stefan Hillmann oder Rechtsanwalt Andreas Heil wenden.
IT-Recht
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung sowie der Telekommunikation bezeichnet. Dabei geht es im Wesentlichen um Rechtsbeziehungen bei dem und um den Abschluss von Verträgen, Wettbewerbsbeziehungen zwischen Unternehmen untereinander und mit Verbrauchern und den Verbraucherschutz.
Wenn Sie Probleme oder Fragen mit einem informationstechnologischen Bezug haben (z.B. Telefon-, Mobilfunk- oder DSL-Verträge, über das Internet oder Telefon abgeschlossene Verträge, urheberrechtliche und wettbewerbliche Fragen usw.), dann empfehlen wir die Einholung von Rechtsrat und anwaltlichem Beistand. Verschiedene Unternehmen treiben auch minimale unberechtigte Forderungen mit Härte und Ausdauer ein und ein urheberrechtlicher Rechtsstreit kann schnell bei einem hohen Streitwert zu einer dramatischen Belastung werden.
Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen mit Rechtsanwalt Andreas Heil in Verbindung setzen.